Aus der IS-Hölle entkommen Êzîdîn (ÊP)
Aus der IS-Hölle entkommen Êzîdîn


Lalish. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die kurdische Regierung im Nordirak zur Freilassung einer inhaftierten Êzîdîn aufgerufen. Als am 3. August 2014 die Peshmerga-Soldaten aus der Shingal-Region im Nordirak fliehen, folgen ihnen die Schergen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), die die Dörfer der Êzîden übefallen. Darunter auch das Dorf der Êzîdîn Bassema Darwish. Die 34-jährige Êzîdîn und Mutter wird am selben Tag zusammen mit ihrem Ehemann und 33 weiteren Familienangehörigen von IS-Terroristen aus ihrem Dorf verschleppt. Die Terrormiliz bringt die Êzîden zunächst in die nächstgelegene Stadt Tal Afar, wo sie Männer und Frauen separieren. Auch Bassema Darwish und ihr Mann werden getrennt. Zu diesem Zeitpunkt ist sie bereits schwanger

Seit zwei Jahren hält die kurdische Regierung Darwish nun ohne Gerichtsverhandlung fest und wirft der Êzîdîn vor, für den Tod von drei Peshmerga verantwortlich zu sein, die von IS-Terroristen getötet wurden, als sie das Haus im Oktober 2014 erreichten, in dem Bassema Darwish gefangen gehalten wurde. Der Ermittlungsleiter der kurdischen Anti-Terror-Direktion äußerte gegenüber Amnesty, dass Bassema Darwish die Peshmerga getäuscht habe, indem sie behauptete, dass das Haus nicht bewacht sei. In dem Haus befanden sich nach Angaben des Ermittlungsleiters jedoch IS-Terroristen, die die drei Peshmerga getötet haben sollen. Die kurdischen Behörden werfen der Êzîdîn daher vor, sie habe „sich in der Gefangenschaft radikalisiert und mit dem IS kollaboriert“.

„Yezidische Frauen, die vom IS entführt wurden, haben wirklich erschütternden Missbrauch erlitten, darunter Vergewaltigungen und sexuelle Versklavung. Im Fall von Bassema Darwish hat ihre Befreiung aus der IS-Gefangenschaft ihr Leiden nicht beendet. Statt sie seit zwei Jahren unter Verletzung ihrer Rechte zu inhaftieren, sollten die Behörden sicherstellen, dass sie medizinische und psychologische Betreuung erhält sowie Unterstützung, um das Martyrium ihrer Gefangenschaft zu überwinden“, sagte der Amnesty-Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika Philip Luther.

Bassema Darwish wird derzeit im Frauengefängnis von Erbil festgehalten. Dort gebar sie auch ihr Kind. Angehörige von Darwish sagten gegenüber Amnesty, dass sie im vergangenen August ohne einen Verteidiger vor Gericht gestellt und gezwungen wurde, vier Dokumente zu unterzeichnen, deren Inhalt sie nicht verstanden habe, da sie in kurdischer Sprache mit arabischen Schriftzeichen verfasst wurden. Einen Besuch der Amnesty-Delegation lehnte die kurdische Anti-Terror-Direktion ab. Auch Anwälte, die Darwish im Gefängnis besuchen wollten, wurden abgewiesen, teilt Amnesty mit.

„Bassema Darwish sollte ungehinderten Zugang zu ihren Verwandten, Anwälten und unabhängigen internationalen Beobachtern gewährt werden. Ihr Recht auf ein faires Verfahren, darunter das Recht, ihre Gefangenschaft anzufechten, über die Anklage in einer ihr verständlichen Sprache informiert zu werden sowie einer angemessen Verteidigung, sollte im vollen Umfang eingehalten werden“, sagte Luther weiter.

Amnesty fordert die Freilassung Darwishs bis zu einem Beschluss eines Zivilgerichtes gegen die ihr zu Last gelegten Anschuldigungen. Zudem müsse ihr Hintergrund berücksichtigt und für das Kindeswohl gesorgt werden.

Die kurdischen Behörden reagierten auf den Bericht von Amnesty mit Ablehnung. Der kurdische Vorsitzende der Behörde zur Evaluierung und Beantwortung internationaler Berichte, Dindar Zebari, geht noch einen Schritt weiter und behauptet, Darwish „habe zuvor mit einem IS-Emir (Führer) kollaboriert“. Darwish werde aufgrund der geltenden kurdischen Terrorgesetze festgehalten, teilt Zebari weiter mit.

Schlüssige Tatsachen kann auch Zebari nicht anbringen. Wie genau Bassema Darwish mit dem IS kollaboriert haben soll, ist weiterhin fraglich. Außergewöhnlich auch die Anschuldigung, die 34-jährige Darwish habe sich innerhalb von zwei Monaten radikalisiert. Andere, nach über zwei Jahren befreite êzîdîsche Frauen und Mädchen, zeigen derartige Verhaltensweisen nicht, trotz ihrer langen Gefangenschaft. Stattdessen wird mantraartig ihre Schuld am Tod der drei Peshmerga wiederholt, was eher auf eine Trotzreaktion denn auf ein faires Verfahren der kurdischen Behörden hinweist.

Wieso die kurdischen Terrorgesetze oder überhaupt irgendwelche Gesetze nicht auch für die 11.000 aus der Shingal-Region geflohenen Peshmerga und ihrer Befehlshaber gelten, die für den Tod und die Versklavung von über 12.000 Êzîden verantwortlich sind, bleibt ebenfalls ein Geheimnis. Hunderte Beweise legten die Êzîden den kurdischen Behörden vor, wie kurdische Muslime in Shingal sich an dem Völkermord gegen die Êzîden beteiligten und heute unbehelligt in der kurdischen Region im Nordirak leben, ohne ein Strafverfahren fürchten zu müssen. Dringend tatverdächtigen IS-Kollaborateure gewährten die PDK-Peshmerga in Shingal zudem freies Geleit. Die Inhaftierung Darwishs ist nur einer von vielen Fällen in der Kette anti-êzîdîscher Vergehen innerhalb der Kurdischen Autonomieregion. Insbesondere in den von der PDK-Partei, der Partei Mesud Barzanis, kontrollierten Gebieten, sind die Êzîden einer systematischen Diskriminierung ausgesetzt.

© ÊzîdîPress, 13. September 2016