Greater_coat_of_arms_of_GeorgiaNach intensiven Gesprächen des Akademischen Rates des Hauses der Êzîden in Georgien und dem georgischen Justizministerium bezüglich der Wiedereinführung êzîdîscher Nachnamen, wurde eine Einigung erzielt. Demnach soll es georgischen Staatsbürgern êzîdîscher Herkunft unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt werden, ihre traditionellen êzîdîschen Nachnahmen führen zu können.

Zur Umsetzung wurde eine besondere Komission im Justizministerium geschaffen, die in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Rat des Hauses der Êzîden in Georgien die Wiedereinführung regeln soll. Alle Êzîden können der Komission ihre Unterlagen einreichen. Geprüft wird sowohl der Familienstammbaum als auch die Geschichte der Familie in Georgien selbst. Hierdurch erhofft man sich auch die nähere Erforschung der Geschichte der Êzîden in Georgien. Erforderlich für einen Prüfung ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis), eine Geburtsurkunde, eine evtl. Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde der Elten sowie ein auszufüllender Fragebogen.

Das Haus der Êzîden in Georgien dankt insbesondere der georgischen Justizministerin Frau Thea Tsulukiani und dem êzîdîschen Abgeordneten Herrn Tamaz Avdalyani, die diese Wiedereinführung ermöglich haben.

êzîdîPress, 08.02.2014